Das Arbeitsrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer
Kanzlei dar und wird allgemein als das Recht der abhängig
Beschäftigten = Arbeitnehmer verstanden. Da das Arbeitsrecht
kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet ist, finden sich
arbeitsrechtliche Regelungen in ganz verschiedenen Gesetzen.
Diese Normen haben regelmäßig den Schutz des
Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis zum Regelungsgegenstand.
Dieser Schutzgedanke fußt auf der Erkenntnis, dass
der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft einsetzt, um seine Existenz
zu sichern. Regelmäßig ist die weitere Verwertung
der eigenen Arbeitskraft außerhalb eines Vollzeitarbeitsverhältnisses
ausgeschlossen. Aus diesem Gründen stellt der Verlust
des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer häufig
eine existenielle Gefahr dar.
Auf den weiterführenden Seiten haben wir Informationen
zu einzelnen Aspekten des Arbeitsrechts zusammengestellt.
Diese erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und können keinesfalls die Beratung
und Vertretung im Einzelfall ersetzen.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen unsere
Kanzlei zur Verfügung. Das arbeitsrechtliche Dezernat
wird betreut durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht Michael Butz.