Das Familienrecht bildet einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.
Nur die damit einhergehende Spezialisierung ermöglicht eine mandantenorientierte
und sachgerechte Beratung und Vertretung.
Neben den immer wiederkehrenden Streitpunkten Unterhalt, Zugewinnausgleich,
Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, Berechtigung zur Weiternutzung
der Ehewohnung, Hausratsteilung, die nach den gesetzlichen Vorgaben und
unter Einbindung der jeweiligen Rechtsprechung bearbeitet werden können,
verdienen jedoch in der Regel zunächst auch die mit einer Trennung
von Eheleuten und Lebenspartnern verbundenen zwischenmenschlichen Konflikte
eine gesteigerte Aufmerksamkeit. Ihre Aufarbeitung ist von besonderer
Bedeutung, denn sie verstellen oftmals den Blick für eine sachgerechte
Problembehandlung und damit zufrieden stellende Problemlösung.
Wir haben für Sie ausgesuchte Teilbereiche der komplexen Materie
des Familienrechts zusammengestellt. Betrachten Sie die Ausführungen
lediglich als Einstieg, als Sensibilisierung des Problembewusstseins.
Es sollte sich stets eine Beratung durch die Rechtsanwältin bzw.
den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens anschließen.