Firmenlogo Kanzlei Grunau Kanzlei Hagen Wuppertal Brunnen Kanzlei Wuppertal



Büro Wuppertal
Werth 103
42279 Wuppertal

Tel  0202/ 55 40 80
Fax  0202/ 55 87 44
email  agwtal@gmx.de

Sprechzeiten
Büro Wuppertal
Mo - Do 
Fr
08.30 - 18.00 Uhr
08.30 - 14.00 Uhr

Büro Hagen
Mo - Do 

Fr
08.45 - 13.00 Uhr
14.30 - 18.00 Uhr
08.45 - 14.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Büro Hagen
Konkordiastr. 20
58095 Hagen

Tel  02331/ 33 00 50
Fax  02331/ 33 05 87
email  aghag@gmx.de





Haftung
HOME KANZLEI ANWÄLTE BEREICHE ANFAHRT IMPRESSUM


Der Restwert

Für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens findet sich in einem Gutachten auch der weitergehende Hinweis auf einen Restwert. Der Restwert ist der Wert, den das verunfallte Fahrzeug verkörpert. Der Laie wird sich nicht vorstellen können, dass ein schwunghafter Handel mit verunfallten Fahrzeugen betrieben wird. Der Versicherung ist jedenfalls daran gelegen, einen möglichst hohen Rest ansetzen zu können, da sie bei der sog. fiktiven Abrechnung nur die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und diesem Restwert zu bezahlen hat.

Es wird kontrovers diskutiert, ob der Sachverständige auch verpflichtet ist, Restwertangebote aus dem Internet einzuholen oder sich darauf beschränken kann, beim seriösen Händler in der örtlichen Umgebung des Geschädigten Angebote für das verunfallte Fahrzeug einzuholen.

Die Diskussion ist im Gang, derzeit entspricht es (noch) der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass eine Verpflichtung des Sachverständigen zur Einholung von Restwertangeboten über das Internet nicht besteht, so auch das Urteil des BGH vom 06.03.2007, veröffentlich u.a. in NJW 2007, 1674.