Das Verkehrsrecht ist breit gefächert und kompliziert.
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sind u.a.:
- Das Verkehrshaftungsrecht mit Bewertung des Unfallgeschehens,
der Haftungsquote, des Fahrzeugschadens und der Folgeschäden
wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, entgangene
Unterhaltsansprüche, Schmerzensgeld.
- Das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht mit Schwerpunkt
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheit im
Verkehr, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte
sowie der Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß,
Überschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes.
- Das Versicherungsrecht mit Schwerpunkt Kasko- und private
Unfallversicherung und unter Einbeziehung der Risikoausschlüsse
und Obliegenheiten.
- Das Kauf- und Reparaturrecht.
Das Verkehrsrecht wird als eigenständiges Rechtsgebiet
begriffen; dies führte folgerichtig im Juli 2005 zur
Einführung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.
Um den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht tragen zu
dürfen, ist der Nachweis der besonderen theoretischen
Kenntnisse und der besonderen praktischen Erfahrungen zu
erbringen. Daneben ist der Fachanwalt verpflichtet, sich
regelmäßig fortzubilden.
Nehmen Sie die Hilfe des Spezialisten in Anspruch, wenn
es "gekracht " hat. In den meisten Fällen
kostet Sie das nichts, da der Haftpflichtversicherer des
Unfallverursachers grundsätzlich auch die Anwaltskosten
übernehmen muss.