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ÜBER UNS

Die Kanzlei gründete Rechtsanwalt Emil Langefeld im Jahr 1959 und führte diese bis zu seinem Tode im Jahr 1989. Im Jahr 1988 trat Rechtsanwalt Hansjörg Grunau in die Kanzlei ein und übernahm diese mit dem Tode des Gründers.

Mit dem Einstieg seines Bruders, Rechtsanwalt Holger Grunau, im Jahre 1990 erfolgte eine Neuausrichtung mit dem Ziel einer Spezialisierung. Während Rechtsanwalt Holger Grunau das Dezernat Verkehrsrecht übernahm, baute Rechtsanwalt Hansjörg Grunau das Dezernat Familien- recht aus und betreut zugleich das Erbrecht.

Im Jahr 1999 folgte die Eröffnung des Hagener Büros, einhergehend mit einer Kooperation mit Rechtsanwältin und Diplom Finanzwirtin/FH Stefanie Pieper.

 

Seit 2002 ist Rechtsanwalt Michael Butz ist in unserer Kanzlei tätig und betreut schwerpunktmäßig das arbeitsrechtliche Dezernat.

Das Mietrecht rundet unsere Tätigkeitsbereiche ab. Hier finden Sie sachkundige Beratung und Vertretung bei jedem der genannten Rechtsanwälte.

Mit dieser Profilierung haben wir uns für eine überschaubare Bürostruktur entschieden, die es uns ermöglicht, Ihre Interessen in einem sehr persönlichen Rahmen zu vertreten.

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Grunau sind zugleich Fachanwälte

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